Mitglied werden

Mitgliedschaft

1) Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle Fachärzte werden.

2) Außerordentliche Mitglieder können alle Berufsverbände der Fachärzte, fachärztliche Vereine sowie einzelne juristische Personen, Selbsthilfegruppen und engagierte nichtärztliche Einzelpersonen werden. Sie haben in der Mitgliederversammlung Anwesenheits- und Rederecht, aber kein Stimm- oder Wahlrecht. Sie können zu Mitgliedern des Beirats bestellt werden.

3) Dem Verein ist eine schriftliche Beitrittserklärung vorzulegen.

4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, vgl. Satzung § 7 1).

5) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

6) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntgabe des die Aufnahme aussprechenden Beschlusses des Vorstandes an das Mitglied.

7) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.

8) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss des Mitglieds.

9) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende eines Kalenderjahres mit vierwöchiger Kündigungsfrist.

10) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verein berechtigt, ein Vereinsmitglied aus dem Verein auszuschließen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor:

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich zu den schriftlich mitgeteilten Ausschlussgründen persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu äußern.