Schwere Sehstörungen mit Einschränkung der späteren Berufsausübung können vielfach vermindert werden.
Bis in fortgeschrittene Stadien ohne subjektiv bemerkbare Veränderung des Sehvermögens. Schädigung des Sehnervs mit der Folge der Erblindung durch erhöhten Augendruck sind vermeidbar.
Einfache Früherkennung und Behandlung beim Augenarzt möglich!